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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tel Aviv Air GmbH für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Fluggast-AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Tel Aviv Air GmbH, Hamburg Airport Terminal 1, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, Deutschland („Tel Aviv Air GmbH“ oder „wir“) und unseren Flugästen („Fluggast“ oder „Sie“) über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck (insgesamt die „Beförderungsleistungen“).

1.2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Fluggast (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Fluggast-AGB. Dies gilt insbesondere für die auf unsere Buchungswebsite aufgeführten Tarife und sonstigen Vertragsinhalte, die im Rahmen des Buchungsvorgangs in den Beförderungsvertrag mit einbezogen werden.

1.3. Falls irgendeine in diesen Fluggast-AGB enthaltene oder in Bezug genommene Bestimmung zu unseren Tarifen, sonstigen Vertragsinhalten oder dem anwendbaren Recht im Widerspruch steht, haben diese Tarife, sonstigen Vertragsinhalte bzw. das anwendbare Recht Vorrang.

2. Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Diese Fluggast-AGB sind Gegenstand sämtlicher Beförderungsverträge, die unter Einbeziehung dieser Fluggast-AGB geschlossen werden (nachfolgend die „Beförderungsverträge“). Weitere Bedingungen der Beförderungsverträge ergeben sich aus den bei Ihrer jeweiligen Buchung jeweils gültigen Tarifen und sonstigen Vertragsinhalten, z.B. auf unserer Buchungswebsite, die Sie im Rahmen Ihrer Buchung auswählen und akzeptieren. Siehe hier

2.3. Sofern nichts Anderes vereinbart, gelten die Fluggast-AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2.4. Der Abschluss der Beförderungsverträge kann direkt über unsere Website erfolgen sowie auch in sonstiger Weise, etwa über Vermittler oder sonstige Dritte.

3. Begriffsbestimmungen

3.1 Fluggastrechte-Verordnung meint die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

3.2. Flugticket meint die Dokumente, die den Fluggast zur Beförderung legitimieren. Dies sind die von uns nach der Buchung ausgestellte Rechnung und der Personalausweis des Fluggastes.

3.3. Gepäck umfasst alle persönlichen Gegenstände, die der Fluggast auf dem Flug mit sich führt. Dieser Begriff umfasst, soweit nichts Anderes bestimmt ist, aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck.

3.4. Gepäck, aufgegebenes meint Gepäckstücke, die die Tel Aviv Air GmbH in ihre Obhut nimmt und für die ein Gepäckschein ausgestellt wird.

3.5. Gepäck, nicht aufgegebenes meint das Gepäck des Fluggastes mit Ausnahme des aufgegebenen Gepäcks.

3.6. Gepäckschein meint das Reisedokument, das sich auf die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks bezieht.

3.7. Höhere Gewalt meint ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das nicht unserem Einfluss unterliegt, und das auch bei Anwendung aller erforderlichen Sorgfalt nicht vermieden werden kann.

3.8. Meldeschlusszeit meint den Zeitpunkt, bis zu dem der Check-in-Vorgang abgeschlossen und der Fluggast im Besitz seiner Bordkarte sein muss.

3.9. Montrealer Übereinkommen meint das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr von Montreal vom 28. März 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

3.10. Tarife meint die jeweils im Rahmen des Beförderungsvertrages vereinbarten Flugpreise und Zuschläge inklusive der jeweiligen Bedingungen eines Tarifs; Eine Übersicht über die unterschiedlichen Tarife ist auf unserer Website einsehbar.

4. Vertragspartner des Fluggasts

4.1. Bei diesen Fluggast-AGB handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen, auf welche im Flugticket Bezug genommen wird und die Gegenstand der von uns mit Ihnen geschlossenen Beförderungsverträge sind. Wir haben zur Beförderung unserer Fluggäste ein Flugzeug der Airline Enter Air gechartert und bieten unsere Flüge nicht unter einem eigenem Airline Code, sondern unter dem Airline Code der Enter Air an. Unsere Fluggast-AGB sind daher vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmung dieses Artikels nur auf Beförderungen unter dem Airline Code der Enter Air anwendbar, für die wir als Vertragspartner und Beförderer auftreten.

5. Flugtickets

5.1. Wir erbringen unsere Beförderungsleistung nur an den im Flugticket genannten Fluggast und nur gegen Vorlage eines gültigen Flugscheins. Die Überprüfung der Identität bleibt vorbehalten.

5.2. Die Erstattung einer Flugreise, die zu ermäßigten Konditionen gebucht wurde, kann eingeschränkt sein. Die Bedingungen sind den jeweiligen Tarifbestimmungen zu entnehmen. https://tlv-air.com/tarife-und-leistungen/

5.3. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage eines Flugtickets.

5.4. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Fluggast-AGB oder in anwendbaren Tarifen, ist die Gültigkeit einer Buchung bei der Tel Aviv Air GmbH wie folgt festgelegt:
a) ein Jahr, gerechnet vom Buchungsdatum oder
b) ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Reiseantritts, sofern dieser innerhalb eines Jahres ab Buchung erfolgt ist.
Wird der Fluggast innerhalb der Gültigkeit der Flugreise von der Reise abgehalten, weil wir eine Reservierung nicht bestätigen können, so verlängert sich die Gültigkeitsdauer bis zu dem erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Reservierung bestätigt werden kann.

5.5. Ist der Fluggast nach Antritt der Reise wegen Krankheit nicht in der Lage, die Reise innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer fortzusetzen, so kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden, bis die Fortsetzung der Reise möglich ist. Die Verlängerung erfolgt bis zu dem Tage, an dem der Fluggast gemäß einem ärztlichen Zeugnis reisefähig ist, oder an dem nach Feststellung der Reisefähigkeit der nächste Flug auf dieser Strecke in der gebuchten Beförderungsklasse angeboten werden kann. Die Krankheit muss durch ärztliches Attest nachgewiesen werden.

6. Flugpreise, Zuschläge, Steuern, Gebühren und Abgaben

6.1. Es wird der Flugpreis geschuldet, der für die Beförderung von tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort maßgeblich ist. Er wird in Übereinstimmung mit dem Tarif errechnet, der am Tage der Buchung der Flugreise für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig ist. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.

6.2. Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder vom Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen von dem Fluggast zu bezahlen. Bei Buchung der Flugreise wird über solche, nicht im Flugpreis enthaltene Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben informiert.

6.3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung nach dem anwendbaren Recht können die Flugpreise in jeder für uns annehmbaren Währung bezahlt werden. Bei Bezahlung im Reiseantrittsland in einer anderen Währung als derjenigen, in der der Flugpreis veröffentlicht ist, gilt für die Umrechnung der am Tag der Buchung von uns festgelegte Bankankaufkurs.

7. Reservierungen

7.1. Jede Buchung berechtigt nur zur Beförderung in der während dem Buchungsprozess angegebenen Beförderungsklasse für den Tag und den Flug, für den eine Platzbuchung besteht. Bei Buchungen ohne separate Platzbuchung kann später ein Beförderungsplatz gebucht werden, wenn noch ein Platz auf dem gewünschten Flug verfügbar ist. Bestimmte Tarife unterliegen einschränkenden Bestimmungen im Hinblick auf Umbuchung oder Stornierungen. Die einzelnen Bedingungen sind den jeweiligen Tarifbestimmungen auf unserer Website zu entnehmen.

7.2. Auf den Tel Aviv Air GmbH Flügen besteht die Möglichkeit einer vorherigen Sitzplatzreservierung. Im Rahmen dieses Services kann – soweit verfügbar – eine bestimmte Sitzplatzkategorie (Gang-, Fenster- oder Mittelplatz, Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit, Sitzplatz in der bevorzugten Zone) gewählt werden. Eine Verpflichtung zur (kostenpflichtigen) Sitzplatzreservierung besteht nicht.
Wir sind berechtigt, Sitzplätze jederzeit neu zuzuweisen, auch nach Betreten des Flugzeugs. Dies kann aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen notwendig sein. Wurde für eine vorherige Sitzplatzreservierung bezahlt und wird der Flug annulliert oder wird der Sitzplatz aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen einer anderen Sitzkategorie zugewiesen, wird das Entgelt für die Sitzkategorie erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn der Fluggast den Flug freiwillig nicht antritt, in eine andere Sitzkategorie umbucht oder bei Buchung unkorrekte Angaben zur Befähigung des Sitzens am Notausgang gemacht hat.

7.3. Wir verlangen im Regelfall keine Rückbestätigung von Buchungen.
Eine Bearbeitungsgebühr kann von uns erhoben werden, wenn der Fluggast
a) mit ungenügenden Papieren und deshalb nicht reisefertig zum Abflug erscheint und aus diesem Grunde den gebuchten Beförderungsplatz nicht einnimmt oder
b) die Platzbuchung später als zu dem von uns vorgeschriebenen Zeitpunkt abbestellt

8. Fluggastannahme und Einsteigen

8.1. Sofern der Fluggast die jeweils geltenden Meldeschlusszeiten nicht einhält, ist die Tel Aviv Air GmbH zur Stornierung der Buchung berechtigt. Wir informieren über die Meldeschlusszeit für den ersten mit uns durchgeführten Streckenabschnitt. Die Meldeschlusszeiten für unsere Flüge können auf unserer Website nachgelesen werden. Check-In Zeiten

8.2. Der Fluggast ist verpflichtet, sich spätestens zu dem bei der Abfertigung angegebenen Zeitpunkt zum Einsteigen am Gate einzufinden.

8.3. Sofern der Fluggast nicht rechtzeitig zum Einsteigen erscheinen, sind wir berechtigt, die Buchung zu stornieren.

8.4. Für Schäden und Aufwendungen, die aus allein von dem Fluggast zu vertretenden Verletzungen dieser Bestimmungen oder der Bestimmungen der Partnerunternehmen entstehen, wird nicht gehaftet.

9. Beschränkung und Ablehnung der Beförderung

9.1. Wir dürfen Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern oder Platzbuchung stornieren, wenn
a) diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Auflagen des Staates notwendig ist, von dem aus abgeflogen wird oder der angeflogen oder überflogen wird; oder
b) die Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen kann; oder
c) das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung des Fluggastes einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass er sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen; oder
d) der Fluggast sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten hat und Grund zu der Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann; oder
e) die Vornahme einer Sicherheitsprüfung verweigert wurde; oder
f) der anwendbare Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt wurden; oder
g) der Fluggast nicht im Besitz gültiger Reisedokumente ist, in ein Land einreisen will, für das er nur zum Transit berechtigt ist oder für das er keine gültigen Einreisepapiere besitzt, seine Reisedokumente während des Fluges vernichtet oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnt; oder
h) der Fluggast ein Flugticket vorlegt, das auf illegalem Wege erworben oder erhalten wurde oder das als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, gefälscht ist oder wenn die Identität mit der als Fluggast im Flugticket eingetragenen Person nicht nachgewiesen werden kann; oder
i) der Fluggast die Zahlung des anfallenden Differenzbetrages (Aufpreises) verweigert oder ein Flugticket vorlegt, das durch andere als uns ausgestellt wurde oder nicht unerheblich beschädigt ist; oder
j) der Fluggast die geltenden Sicherheitsvorschriften nicht einhält; oder
k) der Fluggast das beim Einsteigen sowie an Bord aller unserer Flugzeuge geltende Rauchverbot und das Verbot der Benutzung elektronischer Geräte an Bord missachtet.
Sollte die Tel Aviv Air GmbH die Beförderung aus einem der vorgenannten Gründe verweigern, sind sämtliche Beförderungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Wird dem Fluggast aufgrund von g) oder wegen anderer Gründe, die die Tel Aviv Air GmbH nicht zu vertreten hat, verwehrt in das Zielland einzureisen, sind ebenfalls sämtliche Ersatzansprüche, insbesondere die Übernahme von Kosten für die Rückreise, ausgeschlossen.

9.2. Die Beförderung von behinderten, kranken oder anderen Personen, die besondere Betreuung benötigen, muss vorher angemeldet werden. Weitere Informationen sind auf unserer Website abrufbar.

9.3. Informationen zu Reisen mit Kindern, insbesondere den zur Verwendung an Bord von Flugzeugen geeigneten Kindersitzen, können auf unserer Website eingesehen werden.

10. Gepäck und Übergepäck

10.1. Je nach Tarif können in bestimmtem Umfang Gepäckstücke als Freigepäck mitgeführt werden. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagpflichtig. Eine Übersicht über zulässige Frei- und Sondergepäckstücke und gegebenenfalls anfallende Gebühren ist auf unserer Website einsehbar.

10.2. Der Fluggast wird gebeten, die Mitnahme von Gepäck, das er von Fremden erhalten hat, sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck zu verweigern.

10.3. Eine Übersicht über Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden, sowie Sonderregelungen zum Mitführen von Waffen sind auf unserer Website abrufbar.

104. Sollten Sie zu vertreten haben, dass Gegenstände, die entgegen unseren Bestimmungen im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haften wir nicht.

10.5. Die Beförderung von nach unseren Vorgaben nicht zugelassenen Gegenständen als Gepäck wird abgelehnt; wird das Vorhandensein solcher Gegenstände im Verlauf der Beförderung festgestellt, so kann deren Weiterbeförderung abgelehnt werden.

10.6. Die Beförderung von Gepäck kann abgelehnt werden, wenn dieses aufgrund von Größe, Form, Gewicht, Art und Inhalt oder aus Sicherheitsgründen oder im Hinblick auf das Wohlbefinden anderer Fluggäste zur Beförderung ungeeignet ist. Informationen über nicht zur Beförderung geeigneter Gegenstände sind auf Anfrage erhältlich.

10.7. Die Beförderung von Gepäck kann abgelehnt werden, wenn es nicht ordnungsgemäß in Koffern oder ähnlichen Behältern verpackt ist, um eine sichere Beförderung mit der üblichen Vorsicht bei der Behandlung zu gewährleisten.

10.8. Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass der Fluggast einer Durchsuchung oder Durchleuchtung seiner Person und seines Gepäcks sowie dem Röntgen des Gepäcks zustimmt. Wird in eine Untersuchung der Person oder des Gepäcks nicht eingewilligt, so kann die Beförderung des Fluggasts und seines Gepäcks abgelehnt werden.

10.9. Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks wird ein Gepäckschein ausgestellt. Wird zusätzlich zum Gepäckschein eine Gepäckmarke ausgestellt, so dient diese lediglich der Feststellung der Identität des Gepäcks
a) Aufgegebenes Gepäck muss mit dem Namen des Fluggasts oder einer sonstigen Identifizierung versehen sein.
b) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, in dem der Fluggast befördert werden, es sei denn, dass aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen entschieden wird, es auf einem anderen Flug (wenn möglich dem nächsten) zu befördern. Wird das aufgegebene Gepäck auf einem nachfolgenden Flug befördert, so wird es am dem Aufenthaltsort des Fluggastes ausliefern, soweit nicht dessen Anwesenheit bei der Zollbeschau erforderlich ist.
c) Der Fluggast ist verpflichtet, sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist.
d) Unser Handling Agent liefert das aufgegebene Gepäck nur dem Inhaber des Gepäckscheins aus, und zwar gegen Zahlung der Beträge, die noch geschuldet werden.
e) Kann die das Gepäck entgegennehmende Person den Gepäckschein nicht vorweisen oder das Gepäck durch den Identifizierungsteil der Gepäckmarke, falls eine solche ausgestellt wurde, nicht identifizieren, so wird das Gepäck nur unter der Bedingung ausgeliefert, dass das Recht auf Herausgabe zu unserer Zufriedenheit glaubhaft gemacht wird.
f) Als Ansprechpartner für aufgegebenes Gepäck steht unser Handling Agent an dem jeweiligen Flughafen zur Verfügung.

10.10. Wir können Anzahl, Höchstgewichte und maximale Dimensionen für Handgepäck festlegen. Eine Übersicht über unsere Regelungen zum Handgepäck ist auf unserer Website abrufbar.

10.11. Die Beförderung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren, sowie Assistenzhunden unterliegt unserer Zustimmung. Eine Übersicht über die Voraussetzungen für die Beförderung eines Tieres ist auf unserer Website einsehbar.

10.12. Der Fluggast trägt die Verantwortung für Sicherheit, Gesundheit und Benehmen seines Tieres und haftet für die Einhaltung aller Einreise-, Ausreise-, Gesundheits- und sonstiger Vorschriften die für die Einreise in oder die Durchreise durch die jeweiligen Staaten gelten. Er haftet für alle Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung diese Verpflichtung ergeben sowie für alle Schäden, die von ihm mitgeführte Tiere verursachen und stellen uns von jeder Haftung frei, soweit wir den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.

11. Verhalten an Bord

11.1. Ist das Verhalten des Fluggastes an Bord derart, dass eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord besteht, dass der Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigt oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leistet wird, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügt werden, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen. Wir können Ihre Weiterbeförderung verweigern und wegen des Verhaltens an Bord Strafanzeige erstatten.

11.2. Eine Übersicht über alle geltenden Regelungen für das Verhalten an Bord, inklusive der Benutzung elektronischer Geräte sowie des Genusses alkoholischer Getränke, sind auf unserer Website abrufbar.

11.3. Die aktuellen Vorgaben zur Maskenpflicht an Bord und der Vorlage von Attesten und Covid19-Negativtests sind auf unserer Website einsehbar.

12. Zusätzliche Leistungen

Wenn wir für den Fluggast andere Leistungen als Beförderungsleistungen mit Dritten vereinbaren oder Beförderungsdokumente für andere Leistungen als Beförderungsleistungen ausstellen, so handeln wir insoweit nur als Agent. In diesen Fällen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.

13. Reisedokumente

13.1. Der Fluggast ist verpflichtet, eigenverantwortlich die für seine Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen ausgeflogen wird; das gleiche gilt für unsere diesbezüglichen Regelungen und Anweisungen. Reisedokumente und Visa müssen für die gesamte Dauer der Reise einschließlich etwaiger Unterbrechungen Gültigkeit besitzen. Uns trifft insoweit keine Verantwortung, insbesondere sind wir nicht verpflichtet die Gültigkeit zu überprüfen.

13.2. Wir haften nicht für die Folgen, die aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

13.3. Der Fluggast ist verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, den Fluggast von der Beförderung auszuschließen, wenn er die maßgebenden Vorschriften nicht befolgt oder Dokumente unvollständig sind und wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die daraus entstehen, dass diese Bestimmungen nicht befolgt werden.

13.4. Wird dem Fluggast die Einreise in ein Land verweigert, so ist er verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls wir ihn auf Anordnung einer Behörde an den Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen müssen, weil er in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen darf. Wir können zur Bezahlung dieses Flugpreises die gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder in unserem Besitz befindlichen Mittel des Fluggastes verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.

13.5. Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil der Fluggast die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt habt oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so ist der Fluggast verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten sowie ein Bearbeitungsentgelt zu entrichten. Diese Verpflichtung trifft nicht nur den Passagier, sondern auch denjenigen, der das Ticket bezahlt hat. Wir sind berechtigt, sich im Besitz des Fluggastes befindliche nicht ausgeflogene Flugtickets oder Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen. Auf die Einhaltung der Einreisebestimmungen wird hingewiesen.

13.6. Auf Verlangen hat der Fluggast der Durchsicht des aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll- und andere Beamte beizuwohnen. Wir haften nicht für den dem Fluggast während der Untersuchung oder infolge Nichtbeachtens dieser Bestimmung entstehenden Schaden.

13.7. Der Fluggast ist verpflichtet, sich und sein Gepäck den durch die Behörden, die Flughafengesellschaften oder durch uns vorgenommenen Sicherheitsuntersuchungen zu unterziehen.

14. Personenbezogene Daten

14.1. Unbeschadet weiterer Regelungen im Rahmen dieser Fluggast-AGB gelten für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns die Regelungen unsere Datenschutzbedingungen.

14.2. Wir sind berechtigt, Passdaten des Fluggastes und im Zusammenhang mit seiner Reise von uns verarbeitete und genutzte personenbezogene Daten an Behörden im In- und Ausland zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.

14.3. Unsere Datenschutzbedingungen sind hier abrufbar.

15. Haftung

Unsere Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des anwendbaren Rechts einschließlich der Regelungen nach dem Montrealer Übereinkommen und der Fluggastrechte-Verordnung.

16. Sonstige Vertragsinhalte

Die Beförderung unterliegt weiteren Regelungen und Bedingungen, die auf uns anwendbar sind oder von uns herausgegeben wurden. Diese Regelungen und Bedingungen sind wichtig und können Änderungen unterliegen. Sie betreffen unter anderem die Beförderung von minderjährigen Kindern, schwangeren Frauen, kranken Fluggästen, Frei- und Sondergepäckstücken, Tieren, und das Verhalten an Bord, insbesondere Beschränkungen hinsichtlich elektronischer Geräte oder dem Alkoholgenuss an Bord. Alle Regelungen und Bedingungen sind auf unserer Website einsehbar. Gerne übersenden wir sie auch auf Anfrage.

17. Verbraucherschlichtungsstelle

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.